| Bewerbungsfrist: | zum Sommersemester 15. Februar, zum Wintersemester 30. Juni | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 690 | ||
| Location: | Budapest / Ungarn / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 36 Monate | Beginn: | Februar, September |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Flexibilität der Lage: |
| Projekttyp: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Für die Verwirklichung eines solchen rechtsvergleichenden Ausbildungs- und Forschungsprogramms ist die Andrássy Universität in Budapest aus mehreren Gründen besonders geeignet. Die Andrássy-Universität hat ihren Sitz in Budapest, also im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zentrum einer wichtigen, neuen EU-Region mit vielfältigen Verbindungen in andere (auch potentielle) Beitrittsstaaten der Region. Rechtsvergleichende Forschung zu den Rechtsordnungen der Beitrittsstaaten lässt sich von hier aus viel effektiver betreiben als von deutschen Universitäten aus. Andererseits wird aber an der Andrássy Universität seit der Gründung der Universität eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit praktiziert.
Alle Studierenden, die eine Universitätsausbildung mit Diplom, Master oder Staatsexamen abgeschlossen haben, können sich zur Aufnahmeprüfung an der Doktorschule anmelden. Die Wahl des Faches, in dem die Dissertation geschrieben werden soll, ist dabei frei und nicht an die fachliche Ausrichtung der vorhergehenden Universitätsausbildung gebunden.
Nach der erfolgreichen Aufnahmeprüfung, können sich die DoktorandInnen immatrikulieren. Pro Semester ist eine Studiengebühr in Höhe von 100.000,00 HUF zu zahlen. Im Rahmen des Studiums an der Doktorschule besuchen die DoktorandInnen Vorlesungen und Seminare. Dabei besteht grundsätzlich Präsenzpflicht. Das Studium an der Doktorschule dauert mindestens sechs Semester, in denen insgesamt 180 Kreditpunkte erworben werden müssen, also etwa 30 pro Semester. Neben den Vorlesungen und Seminaren können auch Kongressteilnahmen, Publikationen und Unterrichtstätigkeit an einer Hochschule mit Kreditpunkten honoriert werden. (Link zur Tabelle mit den Kreditpunkten)
In der Doktorschule der Andrássy Universität werden pro Semester vier Pflichtveranstaltungen in Form von Blockseminaren angeboten (Dauer eineinhalb Tage), für die jeweils sechs Kreditpunkte vergeben werden. Zusätzlich können aus dem Programm der Masterstudiengänge Wahlpflichtfächer belegt werden. Die Veranstaltungen der Doktorschule werden in deutscher Sprache abgehalten.Wenn die DoktorandInnen am Ende des 6. Semesters 180 Kreditpunkte erworben haben, erteilt die Doktorschule das Absolutorium. Mit diesem Zeugnis kann sich der Doktorand/die Doktorandin zum Rigorosum anmelden. Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung, in der die während des Studiums an der Doktorschule erworbenen Kenntnisse überprüft werden. Nach dem bestandenen Rigorosum heißt der Bewerber/die Bewerberin Doktorkandidat. Mit dem Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse (in zwei Sprachen) ist er /sie anschließend berechtigt, die Dissertation einzureichen.
Das Thema der Dissertation wird schon bei der Aufnahmeprüfung festgelegt. Ein Betreuer übernimmt (mit Genehmigung des Doktorenrates) die Betreuung der Dissertation. Die Betreuer sind sowohl Professoren und Dozenten der Andrássy Universität als auch Professoren der Partneruniversitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch Professoren anderer ungarischer Universitäten kommen als Betreuer in Frage. Die DoktorandInnen arbeiten schon während ihres Studiums an der Doktorschule an ihrer Dissertation. Nach dem Einreichen wird die Dissertation von zwei Gutachtern bewertet. Wenn beide Gutachter die Dissertation annehmen, erfolgt eine öffentliche Verteidigung. Damit ist das Promotionsverfahren beendet. In Ungarn besteht keine Publikationspflicht.
Nach erfolgreichem Abschluss des Promostionsverfahrens sind die DoktorkandidatInnen aller Fachrichtungen (inkl. Natur-, Rechts-, und technische Wissenschaftler) berechtigt, den einheitlichen ungarischen Doktortitel "Ph.D." zu führen.
Zum Promotionsstudium im Rahmen der Doktorschule der Andrássy-Universität (AU) können sich ungarische und ausländische Staatsbürger bewerben, die
* über ein Universitätsdiplom, einen Master oder ein Staatsexamen bzw. über einen damit äquivalenten Abschluss verfügen und
* deren deutsche Sprachkenntnisse sie befähigen, im gewählten Thema zu forschen und an der Andrássy Gyula Deutschsprachigen Universität ihre Studien fortzusetzen
| Benötigter Abschluss: | Master |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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